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Leasingauto verkaufen in der Schweiz: So funktioniert es

2. Okt.
6 Min. Lesezeit

Ein Leasingauto verkaufen, obwohl der Vertrag noch läuft? Das ist grundsätzlich möglich. Entscheidend sind der aktuelle Fahrzeugwert, der offene Betrag bei der Leasinggesellschaft und eine saubere Abwicklung. Wir zeigen, wie der Verkauf funktioniert und worauf Sie achten sollten.


Viele Autofahrer gehen davon aus, dass ein Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit nicht verkauft werden kann. Ganz so einfach ist es nicht.


Ein Verkauf kann durchaus möglich sein. Allerdings unterscheidet sich der Ablauf vom Verkauf eines vollständig bezahlten Fahrzeugs. Das Leasingfahrzeug gehört während der Vertragsdauer in der Regel der Leasinggesellschaft. Deshalb muss diese bei einem Verkauf berücksichtigt werden.


Für Sie als Leasingnehmer sind vor allem zwei Zahlen entscheidend:


  • Wie viel ist mein Fahrzeug aktuell wert?

  • Wie hoch ist der offene Betrag bei der Leasinggesellschaft?


Sind beide Werte bekannt, lässt sich relativ schnell beurteilen, welche Möglichkeiten Sie haben.


Leasingfahrzeug verkaufen? Hier erfahren Sie, wie der Ankauf bei autocentrum funktioniert.

Autocentrum kauft auch Fahrzeuge mit laufendem Leasing an.


Leasingauto in der Schweiz verkaufen. Ihre Möglichkeiten.

Kann man ein Leasingauto überhaupt verkaufen?

Ja. Ein Leasingauto kann grundsätzlich auch vor Vertragsende verkauft werden.

Sie können das Fahrzeug jedoch nicht einfach wie Ihr Eigentum an eine andere Person weiterverkaufen. Während der Laufzeit ist normalerweise die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs.


Deshalb muss zuerst geklärt werden, welcher Betrag aktuell für eine vorzeitige Beendigung beziehungsweise Ablösung des Leasingvertrags notwendig ist.

Dieser Betrag wird häufig als offener Leasingbetrag oder Ablösebetrag bezeichnet.

Sobald dieser Betrag bekannt ist, kann er mit dem aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs verglichen werden.


Wem gehört ein Leasingauto?

Bei einem klassischen Leasing erwerben Sie das Fahrzeug nicht direkt.

Die Leasinggesellschaft kauft beziehungsweise finanziert das Fahrzeug und überlässt es Ihnen für eine vereinbarte Laufzeit zur Nutzung.

Sie bezahlen dafür monatliche Leasingraten.

Das bedeutet auch: Während der Vertragslaufzeit können Sie nicht frei über das Fahrzeug verfügen wie bei einem vollständig bezahlten Auto.

Genau deshalb ist die Zustimmung beziehungsweise Einbindung der Leasinggesellschaft bei einem Verkauf wichtig.


Was ist der offene Leasingbetrag?

Der offene Leasingbetrag zeigt, welcher Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt noch gegenüber der Leasinggesellschaft besteht.

Dieser Betrag ist nicht zwingend identisch mit der Summe der noch offenen Monatsraten.

Je nach Leasingvertrag können weitere Faktoren berücksichtigt werden.

Deshalb sollten Sie den aktuellen Betrag immer direkt bei Ihrer Leasinggesellschaft anfragen.

Eine einfache Anfrage reicht normalerweise aus:


"Ich möchte prüfen, ob ich mein Leasingfahrzeug vorzeitig verkaufen kann. Wie hoch ist der aktuell offene Betrag?"


Damit haben Sie eine wichtige Grundlage für die weitere Entscheidung.


Wie finde ich heraus, was mein Leasingauto wert ist?

Der zweite entscheidende Wert ist der aktuelle Marktwert beziehungsweise der mögliche Ankaufspreis Ihres Fahrzeugs.

Dieser hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Marke und Modell

  • Erstzulassung

  • Kilometerstand

  • Ausstattung

  • Fahrzeugzustand

  • Servicehistorie

  • Bereifung

  • Unfallhistorie

  • aktueller Nachfrage

  • Angebot vergleichbarer Fahrzeuge

Online Inserate können Ihnen eine erste Orientierung geben.

Wichtig ist jedoch: Der ausgeschriebene Verkaufspreis eines vergleichbaren Fahrzeugs ist nicht automatisch der Ankaufspreis, den ein Händler bezahlen kann.

Beim Händlerankauf müssen beispielsweise Aufbereitung, Garantie, Standzeit, Verkaufsrisiko und weitere Kosten berücksichtigt werden.

Eine professionelle Fahrzeugbewertung schafft deshalb deutlich mehr Klarheit.


Was passiert, wenn mein Auto mehr wert ist als der offene Leasingbetrag?


Das ist der interessante Fall.

Nehmen wir an, ein Händler bietet Ihnen für Ihr Leasingfahrzeug:

CHF 29'000

Der offene Betrag bei Ihrer Leasinggesellschaft beträgt:

CHF 25'000

Dann besteht rechnerisch eine positive Differenz von:

CHF 4'000

Wird das Leasing entsprechend beendet und der offene Betrag bezahlt, kann Ihnen die verbleibende Differenz ausbezahlt werden.

Gerade bei Fahrzeugen mit stabilem Marktwert kann es deshalb sinnvoll sein, den aktuellen Wert bereits vor dem regulären Leasingende prüfen zu lassen.


Was passiert, wenn der offene Betrag höher ist als der Fahrzeugwert?

Auch das kann vorkommen.


Beispiel:

Aktueller Ankaufspreis:

CHF 22'000

Offener Leasingbetrag:

CHF 25'000

Es besteht eine Differenz von:

CHF 3'000


Diese Differenz müsste entsprechend ausgeglichen werden, damit der Verkauf abgeschlossen werden kann.

Ein solches Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass ein Verkauf keinen Sinn ergibt.

Vielleicht möchten Sie beispielsweise aus persönlichen Gründen frühzeitig aus dem Leasing aussteigen, benötigen das Fahrzeug nicht mehr oder möchten auf ein anderes Fahrzeug wechseln.


Wichtig ist vor allem, dass Sie vor der Entscheidung beide Werte kennen.


Leasingauto zurückgeben oder verkaufen?

Viele Leasingnehmer stellen sich gegen Ende des Vertrags genau diese Frage.

Soll ich das Fahrzeug einfach zurückgeben oder vorher prüfen, ob ein Verkauf möglich ist?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.


Eine Rückgabe kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Leasingvertrag ohnehin bald endet

  • der aktuelle Fahrzeugwert tief ist

  • keine positive Differenz zu erwarten ist

  • Sie möglichst wenig zusätzliche Abklärungen möchten


Ein Verkauf kann interessant sein, wenn:

  • Ihr Fahrzeug einen guten Marktwert besitzt

  • der offene Leasingbetrag bereits relativ tief ist

  • Sie früher aus dem Leasing aussteigen möchten

  • Sie bereits ein neues Fahrzeug gefunden haben

  • Sie prüfen möchten, ob im Fahrzeug noch ein positiver Wert steckt


Aus unserer Sicht ist deshalb die sinnvollste Reihenfolge:

Fahrzeug bewerten lassen, offenen Leasingbetrag anfragen und danach vergleichen.

Erst dann haben Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.


Kann ich mein Leasingauto privat verkaufen?

Theoretisch kann auch ein privater Verkauf möglich sein.

Praktisch ist die Abwicklung jedoch anspruchsvoller.

Der private Käufer muss verstehen, dass das Fahrzeug noch im Leasing steht. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Leasinggesellschaft korrekt bezahlt wird und das Fahrzeug anschliessend übertragen werden kann.

Dazu kommen die üblichen Herausforderungen eines Privatverkaufs:

  • Inserat erstellen

  • Interessenten beantworten

  • Besichtigungen organisieren

  • Probefahrten durchführen

  • Preis verhandeln

  • Zahlung absichern

  • Leasingablösung koordinieren

Deshalb entscheiden sich viele Leasingnehmer für den Verkauf an einen professionellen Fahrzeughändler.


Leasingauto an einen Händler verkaufen

Beim Verkauf an einen Händler kann die Abwicklung deutlich einfacher sein.

Der grundsätzliche Prozess sieht so aus:


  1. Fahrzeug bewerten lassen

Der Händler prüft den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs.

  1. Offenen Leasingbetrag ermitteln

Sie fragen den aktuellen Betrag bei Ihrer Leasinggesellschaft an.

  1. Beide Beträge vergleichen

Jetzt ist ersichtlich, ob eine positive oder negative Differenz besteht.

  1. Verkauf vereinbaren

Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, werden die weiteren Schritte koordiniert.

  1. Leasinggesellschaft bezahlen

Bei autocentrum bezahlen wir den vereinbarten Betrag direkt an die Leasinggesellschaft.

Eine mögliche positive Differenz erhalten Sie anschliessend ausbezahlt.


Kann ich mein Leasingauto verkaufen, wenn ich bereits ein neues Fahrzeug gefunden habe?

Ja. Das ist sogar einer der häufigsten Gründe für einen vorzeitigen Verkauf.

Vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation verändert.


Sie benötigen beispielsweise:

  • mehr Platz

  • ein kleineres Fahrzeug

  • ein Elektroauto

  • einen Kombi

  • ein Fahrzeug mit tieferen monatlichen Kosten


Dann kann es sinnvoll sein, den bestehenden Leasingvertrag nicht einfach weiterlaufen zu lassen, sondern die aktuelle Situation zu prüfen.


Ein Händlerankauf kann dabei unabhängig davon erfolgen, wo Sie Ihr nächstes Fahrzeug kaufen.


Muss ich mein Leasingfahrzeug zuerst zurückgeben?

Nicht zwingend.

Je nach Leasinggesellschaft und Vertragsbedingungen kann das Fahrzeug direkt im Rahmen eines Verkaufs abgewickelt werden.

Deshalb lohnt es sich, vor einer Rückgabe zuerst den Marktwert und den offenen Betrag zu kennen.

Wenn Sie das Fahrzeug bereits zurückgegeben haben, sind Ihre Handlungsmöglichkeiten naturgemäss kleiner.

Eine frühzeitige Abklärung kann deshalb sinnvoll sein.


Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?

Für eine erste Fahrzeugbewertung genügen häufig bereits wenige Angaben.

Hilfreich sind:

  • Fahrzeugausweis

  • aktueller Kilometerstand

  • Fotos des Fahrzeugs

  • Angaben zur Ausstattung

  • Servicehistorie

  • Informationen zu Schäden

  • Bereifung

  • offener Leasingbetrag

Je vollständiger die Informationen sind, desto genauer kann ein Ankaufangebot erstellt werden.


Welche Fehler sollten Leasingnehmer vermeiden?


Zu lange warten

Wenn Sie ohnehin über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, lohnt sich eine frühzeitige Bewertung.

Der Fahrzeugwert verändert sich laufend.


Nur auf Inseratpreise schauen

Inserierte Preise zeigen, was Verkäufer verlangen.

Sie zeigen nicht automatisch, zu welchem Preis ein Fahrzeug tatsächlich verkauft wird oder welchen Ankaufspreis ein Händler bezahlen kann.


Den offenen Leasingbetrag schätzen

Verlassen Sie sich nicht nur auf die verbleibenden Monatsraten.

Fragen Sie den aktuellen Betrag direkt bei Ihrer Leasinggesellschaft an.


Schäden verschweigen

Bekannte Schäden sollten bei einer Fahrzeugbewertung offen kommuniziert werden.

Das schafft Klarheit und verhindert spätere Überraschungen.


Nur einen Wert betrachten

Der Fahrzeugwert allein sagt noch nicht, ob sich ein Verkauf lohnt.

Entscheidend ist immer die Differenz zwischen Fahrzeugwert und offenem Leasingbetrag.


Wann lohnt sich eine Fahrzeugbewertung?

Eigentlich immer dann, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Leasingfahrzeug vorzeitig abzugeben.

Eine Bewertung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihr Leasing noch mehrere Monate läuft

  • Sie ein neues Auto kaufen möchten

  • Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen

  • sich Ihre finanzielle Situation verändert hat

  • Ihr Fahrzeug aktuell stark nachgefragt ist

  • Sie wissen möchten, ob eine positive Differenz besteht


Bei autocentrum ist die erste Bewertung kostenlos und unverbindlich.


Leasingauto verkaufen mit autocentrum

autocentrum kauft auch Fahrzeuge mit laufendem Leasing an.


Der Ablauf ist einfach:


1. Fahrzeugdaten senden

Sie senden uns beispielsweise Ihren Fahrzeugausweis, Kilometerstand und Informationen zum Zustand.

2. Fahrzeug bewerten

Unsere Ankaufsexperten prüfen den aktuellen Marktwert.

3. Leasingbetrag vergleichen

Der offene Betrag Ihrer Leasinggesellschaft wird mit unserem Ankaufspreis verglichen.

4. Verkauf abwickeln

Kommt der Verkauf zustande, bezahlen wir den vereinbarten Betrag direkt an die Leasinggesellschaft.

5. Differenz erhalten

Besteht eine positive Differenz, wird Ihnen diese ausbezahlt.

Unser Ziel ist eine transparente und persönliche Abwicklung ohne unnötige Umwege.


Fazit: Erst vergleichen, dann entscheiden

Ein laufender Leasingvertrag bedeutet nicht automatisch, dass Sie bis zum Vertragsende an Ihr Fahrzeug gebunden sind.


Entscheidend sind zwei Werte: der aktuelle Fahrzeugwert und der offene Leasingbetrag.

Sind beide bekannt, sehen Sie schnell, ob ein Verkauf interessant sein kann.

Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben oder den Vertrag einfach weiterlaufen lassen, kann sich deshalb eine unverbindliche Fahrzeugbewertung lohnen.


Sie möchten Ihr Leasingauto verkaufen?

Lassen Sie Ihr Fahrzeug kostenlos und unverbindlich von autocentrum bewerten.


Jetzt den nächsten Schritt machen und Ihr Auto verkaufen


Hinweis: Fachlich geprüft von autocentrum, Spezialist für Fahrzeugankauf und Leasingfahrzeuge in der Schweiz. Bekannt aus Blick-Reportage: So fällt man nicht auf Parkplatz-Betrüger herein.

 
 
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